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    Gewünschte Wohnung




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    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Die Kommanditgesellschaft als Wohnungseigentümerin ist ein Zusammenschluss von Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Die we-house Herne GmbH & Co. KG hat zum Geschäftszweck, Ihren Gesellschaftern einen dauerhaft spekulationsfreien Wohnraum bei langfristig stabilen Kosten und höchster Zukunftssicherheit zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat die KG das Ziel, Ihren Gesellschaftern ein nachhaltiges Leben und Wohnen in Gemeinschaft zu ermöglichen.

    • Genossenschaftliches Miteinander, Verantwortung füreinander und Zusatznutzen untereinander
    • Dauerhaft Wohnen zum kostendeckenden Nutzungsentgelt statt marktabhängiger Mietsteigerungen
    • Mitbestimmung: die Gesellschafter als Miteigentümer der KG bestimmen in allen wichtigen Belangen über Ihre Liegenschaft und regeln das Zusammenleben gemeinsam
    • Keine Kündigungen aufgrund von Eigenbedarf
    • Die Gesellschafter nehmen, anders als bei üblichen Genossenschaften, am Wertzuwachs der Immobilie teil und können Ihre Anteile bei Auszug an einen anderen Gesellschafter weiterverkaufen, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt
    • Die GmbH als geschäftsführende Komplementärin übernimmt die persönliche Haftung. Die Kommanditisten haften nur mit Ihren Anteilen, darüber hinaus aber nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.
    • Vom Finanzamt als gewerbliche Dienstleistungen eingestufte Vorgänge, wie Solar-Mieterstrom oder Carsharing, werden von der GmbH übernommen. So bleibt die KG rein vermögensverwaltend gewerbesteuerbefreit.

    Es handelt sich um eine genossenschaftliche Wohnform: einerseits hält man Geschäftsanteile an der KG, andererseits zahlt man ein monatliches Nutzungsentgelt.

    Eigentümerin der Wohnungen bleibt die we-house Herne GmbH & Co. KG, die den Kommanditisten anteilig ihrer Geschäftsanteile (Eigenkapital) gehört. Sie haben ein dauerhaftes Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung. Sollte sich Ihr Bedarf im Laufe der Zeit ändern (größere oder kleinere Wohnung), so ist ein Wechsel in eine andere Wohnung grundsätzlich möglich.

    Die Finanzierung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts funktioniert im Grunde wie eine normale Immobilienfinanzierung. Etwa 25 – 30 % der Gesamtinvestition müssen der Bank als Eigenkapital nachgewiesen werden. Hierzu dienen die von den Kommanditisten geleisteten Zahlungen für wohnungsbezogene Anteile der Gesellschaft. Die restlichen 70 – 75 % werden als langfristiger Kredit aufgenommen, Kreditnehmer ist die KG. Zins und Tilgung für diesen Kredit werden aus den Nutzungsentgelten gezahlt.

    Je mehr Anteile an der KG gezeichnet werden, bzw. umso mehr Eigenkapital die Bewohner in die Gesellschaft einbringen, umso geringer ist der Finanzierungsbedarf über eine Bank. Muss die KG weniger Kredit bei einer Bank aufnehmen, sind auch die Zinszahlungen an die Bank geringer. Bei langfristigen Verbindlichkeiten von 20 – 30 Jahren summieren sich die Einsparungen durch weniger gezahlte Zinsen auf erhebliche Beträge. Deshalb ist es im Interesse der Kommanditisten, möglichst viel Eigenkapital in die Gesellschaft einzubringen. Andererseits geben wir so auch Menschen Raum, die finanziell weniger Anteile zeichnen können.

    Das monatliche Nutzungsentgelt ist eine Art Kostenmiete. Es dient ausschließlich dazu, die für das Wohnprojekt anfallenden Kosten zu decken. Hierzu zählen im Wesentlichen:

    • Der Kapitaldienst (Zins und Tilgung)
    • Nicht umlegbare Betriebskosten (Instandhaltungsrücklagen, Leerstand, Verwaltungskosten)

    Je mehr Eigenkapital ein Kommanditist also in die Gesellschaft einzahlt, umso geringer fällt der Kapitaldienst der KG aus. Folgerichtig reduziert sich mit jedem zusätzlichen Euro Eigenkapital auch das monatliche Nutzungsentgelt dieses Kommanditisten. Zahlt man 80% des benötigten Eigenkapitals für seine ausgesuchte Wohnung ein, so zahlt man dann auch nur 20% des sonst üblichen Nutzungsentgeltes.

    Sobald Zins und Tilgung des Bankkredites enden, reduziert sich das Nutzungsentgelt aller Kommanditisten auf die reinen Betriebskosten. So ist bezahlbares Wohnen im we-house Herne auf Dauer gesichert.

    Das ist relativ einfach. Man sucht sich eine Wohnung aus und unterschreibt eine Beitrittserklärung, durch welche der Gesellschaftsvertrag anerkannt und die wohnungsbezogenen Anteile an der KG fällig werden. Dann ist noch ein kurzer Notartermin erforderlich, bei dem eine Handelsregistervollmacht beurkundet wird, so dass die KG ihre neue Kommanditisten dort eintragen lassen kann.

    Haben Sie eine für Sie passende Wohnung im Auge, teilen Sie uns dies einfach mit. Wir prüfen dann, ob diese Wohnung noch frei ist und laden Sie ein, an weiteren Treffen und Zusammenkünften von Kommanditisten und Interessierten teilzunehmen. Unser Ziel ist es, eine Gemeinschaft zu bilden, in der jeder Verantwortung füreinander zeigt, man sich gegenseitig unterstützt und bereichert.

    Bezugsbeginn des we-house Herne ist für Mitte 2021 geplant. Sie können sich aber auch schon heute für eine Wohnung entscheiden, aber erst in einigen Jahren, oder gar nicht einziehen wollen. Die KG übernimmt in diesem Fall die Untervermietung für Sie auf dem freien Markt, also an Nicht-Gesellschafter. Dies hat den Vorteil, dass wir Wohnungen auch Menschen ohne Eigenkapital anbieten können. Gleichzeitig bietet es Ihnen eine sichere Geldanlage, denn der Kapitaldienst der Wohnung wird über die Untervermietung gedeckt und die daraus eventuell erwirtschafteten Überschüsse gehen direkt an Sie zurück. Selbstverständlich können Sie zu einem späteren Zeitpunkt aber jederzeit Eigenbedarf anmelden, oder den Untermietvertrag von Beginn an zeitlich begrenzen, um ein für Sie ideales Einzugsdatum sicherzustellen.

    Sollte man zukünftig aus dem Wohnprojekt ausscheiden wollen, können die Anteile an der Gesellschaft gekündigt oder an eine andere Person übertragen oder verkauft werden. Selbstverständlich sind die Anteile auch vererbbar.

    Ist der neue Anteilseigener noch kein Kommanditist der Gesellschaft, so bedarf der Verkauf der Anteile und die damit einhergehende Aufnahme der übernehmenden Person als neuer Kommanditist der mehrheitlichen Zustimmung der bestehenden Kommanditisten, um eine harmonische Bewohnerschaft zu erhalten. Andernfalls können auch die Bewohner einen neuen Kommanditisten vorschlagen, oder beschließen, die Anteile mit der KG zurück zu kaufen.

    Umso länger man Mitglied der KG war und Nutzungsentgelte gezahlt hat, umso mehr Eigenkapital hat man im Laufe der Zeit in die KG eingezahlt. Entsprechend erhöhen sich auch die Werte der Anteile an der KG im Laufe der Zeit, so dass Sie am Wertzuwachs der Gesellschaft teilhaben.